Kontakt

Kontaktmöglichkeiten

Damit Sie den Anwalt Ihres Vertrauens ohne Wartezeiten erreichen, möchten wir Sie bitten, Termine telefonisch mit uns abzustimmen.

Unsere Telefonnummer ist:
06021 / 365 80

Per Fax können Sie uns unter folgender Nummer erreichen:
06021 / 365 820

Außerdem ist es möglich, uns eine E-Mail zukommen zu lassen.
Die Adresse lautet:
info@lenzen-hein.de

Postadresse und Hausanschrift:
Kleberstraße 6-8
63739 Aschaffenburg

Sie erreichen die Mitarbeiter unseres Büros von
Montag bis Freitag in der Zeit von
8:00 Uhr — 12:00 Uhr und 13:00 Uhr — 17:00 Uhr

Nach Absprache können bei Bedarf Termine auch außerhalb der Bürozeiten vereinbart werden.

Anreise
Hier finden Sie uns

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Wenn Sie vor dem Eingang des Gebäudes zum Hauptbahnhof stehen, die Ludwigstraße dort überqueren und sich leicht nach rechts wenden, finden Sie die Kleberstraße, die in Richtung Weißenburger Straße führt. Aufgrund der Nähe zum Bahnhof mit Busbahnhof erreichen Sie uns problemlos mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Kurzzeitparkplätze gibt es im Bahnhofsviertel und an der Weißenburger Straße; das Parkhaus am Bahnhof bietet die nächstgelegenen Parkmöglichkeiten.

Unterlagen

Zu Ihrem ersten Besprechungstermin sollten Sie sämtliche Unterlagen mitbringen, die Ihren Fall betreffen. Dazu gehören natürlich z.B. Verträge und der bisher geführte Schriftwechsel.
In Fällen aus dem Verwaltungsrecht ist es wichtig, Bescheide mitzubringen, eventuell Fotos und Lagepläne.
Auch in den anderen Rechtsgebieten ist es notwendig, dass Sie uns sämtliche bereits ergangenen Entscheidungen vorlegen. Bewahren Sie bitte auch die Kuverts auf, da sich aus dem Poststempel oder den Vermerken des Zustellers zumeist errechnen lässt, innerhalb welcher Fristen eine Reaktion erforderlich ist.

Dies ist deshalb besonders wichtig, weil die meisten behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen nur innerhalb bestimmter Fristen angegriffen werden können.

Sollten Sie selbst verklagt werden, wird Ihnen das Gericht, bei dem die Klage eingereicht wurde, ebenfalls Fristen setzen, innerhalb derer Sie sich verteidigen können.

Bei Fristversäumnis droht Rechtsverlust!

Aus diesen Gründen ist es erforderlich, den Rechtsanwalt möglichst frühzeitig aufzusuchen und ihn mit den erforderlichen Informationen zu versorgen.

Vergessen Sie auch nicht, Ihre Rechtsschutzpolice mitzubringen, damit gegebenenfalls eine Deckungszusage eingeholt werden kann. Dies erledigen wir gerne für Sie.

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